Herzlich Willkommen
Die
Überbrückungshilfen III
können beantragt werden!
Bisher jedoch ohne Neustarthilfe.
Die
Überbrückungshilfe III greift für alle Mandanten, die aufgrund der coronabedingten Erlasse ab 16. Dezember schließen mussten.
Die Fristen
für Dezemberhilfen wurden verlängert.
Sie können bis 31.3.2021 beantragt werde.
Welche Hilfen Sie beantragen können, finden Sie in unserem Downloadbereich.
Alle
aktuellen und relevanten Informationen erhalten Sie hier auf unserer Internetseite.
Überbrückungshilfe II
Hier bekommen Sie eine Übersicht über die aktuellen Hilfen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen wir benötigen.
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
wie auch Sie verfolgen wir die aktuelle Entwicklung sehr genau und möchten Sie und Ihre Unternehmen so gut es geht in dieser Zeit unterstützen.
Jedoch sind auch wir von den behördlichen Einschränkungen betroffen. Um Sie weiterhin bestmöglich betreuen zu können, bitten wir Sie sich telefonisch oder per E-Mail vorher bei uns zu anzumelden.
Bis auf Weiteres werden wir unsere Sprechzeiten einschränken und Sie aus gegebenem Anlass bitten, den persönlichen Kontakt zu vermeiden, um uns und vor allem sich selbst zu schützen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur so die Betreuung aller sichergestellt werden kann.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite (bitte hier klicken) und auf den Homepages Ihres zuständigen Finanzamtes (u.a.)
https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-muehlhausen/
https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-gotha/
sowie beim Bundesfinanzministerium,
https://www.bundesfinanzministerium.de
Ihrer zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit,
bei dem Thüringer Wirtschaftsministerium, (Nutzen Sie die Hotline : 0800/5345676)
https://wirtschaft.thueringen.de/
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
und den zuständigen Krankenkassen.
Bleiben Sie gesund!
Unsere Kanzlei betreut Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Beratungs- und Prüfungserfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei Standardaufgaben Ihres Unternehmens genauso wie bei komplexen Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle persönliche Beratung unserer Mandanten.
Wer sind wir
Die Steuerberaterin Frau S. Trautwein-Merkel wird unterstützt von drei weiteren Mitarbeiterinnen. Unser Team besteht aus zwei Steuerfachangestellten sowie einer Assistentin der Steuerberatung.